Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel


Immer mehr Vercharterer verlangen neben dem Führerschein und dem Funkschein auch den Fachkundenachweis über Seenotsignalmittel. Wir bieten die Ausbildung als Ergänzung im Anschluss eines Sportbootführerscheinkurs oder auf Anfrage als Workshop.

 


Verpflichtung nach SOLAS (Safety of Life at Sea)

 

Insbesondere in den deutschen Küstengewässern wird verstärkt geprüft, ob der Schiffsführer gemäß §1 Absatz 3 der ersten Sprengstoffverordnung im Besitz des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel ist. Wenn Seenotsignalmittel der Klasse T2 (z.B. Seenotsignalraketen) an Bord sind, muss ein Crewmitglied an Bord den Fachkundenachweis besitzen. Andernfalls ist dies ein Verstoß gegen das Sprengstoffrecht.

 

... und da sind empfindliche Strafen möglich. Bedenkt das bei eurer nächsten Planung.

 

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

 

Zulassung:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder
    eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen

Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu betrachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.

 

1 Abend Dienstag 16.04.2024 18:30 - 20:30 Uhr