Funkzeugnisse für Schiffsführer  -  Binnen- und Seefunk


Seit Januar 2010 droht Schiffsführern, deren Sportfahrzeug oder Traditionsschiff mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist, und die ihre entsprechende Berechtigung zur Teilnahme am Seefunk nicht durch den SRC oder LRC nachweisen können, ein Bußgeldverfahren.

 

Die Neuregelung im Funkbereich aufgrund der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005 sieht vor, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen.

 

Die Neuregelung ersetzt eine wesentlich schärfere Regelung, die vorsah, den Besitz von Funkbetriebszeugnissen mit dem Besitz von Sportbootführerscheinen zu koppeln.

 

Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen und Kurstermine zu den Sprechfunkzeugnissen im Binnen- und Seefunk.

 

UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

 

 

 

Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.

 

 

 


Long Range Certificate (LRC)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.

 

 

 


Englisch für Funker

Für diejenigen, die über wenige oder keine Englischkenntnisse verfügen, bieten wir speziell für Funk einen Englischkurs nach dem Superlearning-Prinzip an.

 

 

 


Funkalphabet

 

Die internationale Buchstabiertafel.  
 

 

 


 

Unser Angebot

 

  • Übungsstunden an unseren Funkgeräten sind nach Absprache ohne Zusatzkosten möglich
  • individuelle Vorbereitung auf die englischen SRC- und LRC-Prüfungen